Innerhalb der Europäischen Union gilt die Verordnung 10/2011/EU über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Experten von Intertek verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Umsetzung der Verordnung 10/2011/EU, was spezielle Materialien, Anwendungen und Prüfungen angeht. Diese als Kunststoff-Verordnung bezeichnete EU-Verordnung hat die Richtlinie 2002/72/EG nebst Änderungsrichtlinien zusammengefasst (kodifiziert). Zudem inkorporiert sie eine Reihe weiterer Richtlinien , wie z. B. die Vinylchloridmonomer-Richtlinien, die Simulanzlöse- und die Migrationsrichtlinien. Da Sie eine Einzelmaßnahme zur Umsetzung der Bestimmungen für Kunststoffmaterialien im Sinne der Rahmenverordnung 1935/2004/EU darstellt, wird sie auch als „Plastics Implementation Measure” (PIM) bezeichnet.
Sie gilt für alle für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmten Materialien und Artikel aus Kunststoff oder Polymeren. Beispielhaft lassen sich u .a. Roh- oder Halbfertigmaterialien für den Lebensmittelkontakt, Küchenutensilien, Verpackungen oder Maschinen für die Verarbeitung von Lebensmitteln nennen.
Die Verordnung enthält unter anderem:
- Vorgaben für bestimmte Bedingungen zur Durchführung von Migrationsprüfungen und Angaben zu den zu verwendenden Simulanzien
- Angaben zum Inhalt einer Konformitätserklärung (DoC)
- Angaben zur Anwendung der Verordnung auf Mehrschichtverbundgegenstände (Multi-Material-Multi-Layer)
- die Union List(*)
- Angaben zu unbeabsichtigt eingebrachten Stoffen (NIAS - Non Intentionally Added Substances)
(*) Nicht in der Union List aufgeführte Monomere und Zusatzstoffe dürfen bei der Herstellung von Artikeln, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, nicht verwendet werden. Über ein Anmeldeverfahren kann die Europäische Kommission die Aufnahme von Stoffen in die Unionsliste genehmigen.
Intertek-Chemiker und Experten für regulatorische Angelegenheiten verfügen über umfangreiches Know-how und fundierte Erfahrungen bei der Umsetzung und Ausführung von einschlägigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verordnung 10/2011/EU. Unser Dienstleistungsangebot beinhaltet unter anderem Migrationsprüfungen, Migrationsberechnung, Hilfestellung bei der Umsetzung von Vorschriften und Richtlinien, Unterstützung beim Verfassen von Konformitätserklärungen und die Anmeldung von neuen Stoffen.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich als allgemeine Einführung zu verstehen. Benötigen Sie nähere Informationen, besuchen Sie bitte die Website der Europäischen Union oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um mit einem unserer Experten Ihre spezielle Situation zu erörtern.
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