Verwendbare Monomere und Additive in Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt nun in der „Union list“ - Anhang I der EU Verordnung 10/2011 - aufgeführt.

Mit der Verordnung 10/2011/EU wurden die bisherige Liste für Monomere und die Liste für Additive, die in der Europäischen Union in Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt verwendet werden dürfen, zu einer Liste zusammengefasst. Diese geschlossene Positivliste wird als „Union List” bezeichnet. Bei der Herstellung von Kunststoffmaterialien und -artikeln, die dazu bestimmt sind, direkt mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, dürfen nur die in der Union List enthaltenen Monomere und Additive Verwendung finden. Für einige Additive gelten dabei „Spezifische Migrationslimite” (SML) oder völlig individuelle Restriktionen, wie z. B.: „nur zu verwenden in PET Polymeren und Copolymeren“.

Das Intertek-Expertenteam verfügt über umfangreiche Erfahrung, die entsprechenden europäischen, nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zu interpretieren, anzuwenden und zu diesen Regularien passende Testdaten vorzulegen. Zudem unterstützen unsere regulatorischen Experten Sie bei der Vorbereitung von Anträgen und Anmeldungen im Zusammenhang mit Lebensmittelkontaktmaterialien.

Die Erstellung und Optimierung von Konformitätsbestätigungen (DOC = Declaration of Compliance) für Lebensmittelkontaktmateralien für den Einzelfall gehört ebenso zu unseren Kompetenzen.

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