Ab 1. Juli 2016 unterliegen alle Hersteller, Importeure bzw. Inverkehrbringer von Niederspannungsprodukten für die Golf-Region der G-Mark Kennzeichnungspflicht. Bei den GSO (Gulf Standards Organisation)-Mitgliedsländern handelt es sich um Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und Jemen.

Um ein betroffenes Produkt in die Golfstaaten einführen zu können, benötigen Unternehmen eine unabhängige, vom Gulf Accreditation Center (GAC) benannte Stelle. Es empfiehlt sich dabei ein global agierender, mit dem GCC (Gulf Cooperative Council), seinen Vorschriften, Regulierungen und entsprechenden Verfahren vertrauter Partner. Dieser muss in der Lage sein, gebündelte Dienstleistungen für internationale/nationale Prüfungen sowie Zertifizierungen zu erbringen und qualifiziert sein, als Partner für Produktkonformitätsbewertung ein Typprüfungszertifikat der Golfstaaten ausstellen zu können.

Die erteilte Zulassung als benannte Stelle für die G-Zertifizierung - akkreditiert gemäß ISO 17065 und benannt durch GSO und GCC - erkennt Intertek Deutschland als offizielle Konformitätsbewertungsstelle an. Das berechtigt Intertek, Produktprüfungen und -zertifizierungen gemäß den Vorschriften der G-Kennzeichnung durchzuführen.

Die technischen Vorschriften für elektrische Niederspannungsprodukte werden in zwei Listen aufgeteilt - in Liste 1 (noch nicht veröffentlicht) und Liste 2 (13 Produktkategorien). Sobald Produkte in Liste 1 oder Liste 2 genannt sind, müssen diese ab dem 1. Juli 2016 mit dem G-Mark Zeichen versehen werden. Für Saudi-Arabien reicht SASO bei diesen Produkten nicht mehr aus.

 
Liste 1 regulierter Produkte: Selbstdeklaration zur Konformitätsbewertung

In Bezug auf Herstellungsverfahren und Prozesse müssen Hersteller von Produkten der Liste 1 über ein System sicherstellen (normalerweise werkseigene Qualitätskontrolle), dass Produkte in kontrollierter Qualität gefertigt werden. Dieses System umfasst die Produktionsüberwachung und stellt die beständige Qualität der Produkte im Sinne der Konformitätsbewertung sicher. Sind alle diese Elemente erfüllt, kann der Hersteller das G-Mark auf seinen Produkten anbringen und eine schriftliche Konformitätserklärung erstellen.


Liste 2 regulierter Produkte: Erfordert die Beteiligung einer benannten Stelle (Notified Body)

Die Hersteller müssen eine benannte Stelle (Notified Body), wie z.B. Intertek, wählen. Die benannte Stelle überprüft die Produktkonstruktion und stellt sicher, dass sie die Anforderungen der geltenden technischen Vorschriften erfüllen, bevor ein Bewertungsbericht mit einer Golf-Baumusterbescheinigung ausgestellt werden kann. Die benannte Stelle muss auch sicherstellen, dass der Hersteller über ein QM-System in der Produktion verfügt, das Produktkonformität mit den technischen Anforderungen gewährleistet. Der Hersteller hat darüber hinaus eine technische Dokumentation für jedes Produkt zu erstellen. Diese Dokumentation muss folgende Teile beinhalten: eine Risikoanalyse/Risikobewertung, Prüfberichte sowie die weiteren, auch für Liste 1 erforderlichen Dokumente. Zusätzlich kommt der von der benannten Stelle ausgestellten Bewertungsbericht mit Baumusterprüfbescheinigung hinzu.

Produktkategorien in Liste 2 - vorrangig aus dem Bereich der IEC 60335 (Haushaltsgeräte), z.B.:

  • Elektrische Ventilatoren
  • Kühlschränke, Gefrierschränke
  • Waschmaschinen, Trommeltrockner
  • Küchenmaschinen (Mahlwerke, Mixer, Fleischwölfe, Saftpressen)
  • Toaster
  • elektrothermische Haarpflegegeräte, Handtrockner
  • Haushaltselektroheizgeräte
  • Mikrowellen
  • Herde, Grills, Backöfen, Kochplatten
  • Wasserkocher, Tauchsieder, Boiler, Durchlauferhitzer
  • Elektrische Bügeleisen
  • Klimaanlagen
  • Stecker, Steckdosen, Verlängerungskabel und Ladegeräte


Die Anforderungen beinhalten:

  • IECEE CB/GAC/ILAC-Bericht/Intertek-Prüfbericht mit zutreffenden nationalen Abweichungen
  • Hersteller-Konformitätserklärung
  • Importeur-Konformitätserklärung

Weitere Informationen gibt unser White Paper „GCC-Konformitätsbewertungssystem - G-Mark für elektrische Niederspannungsprodukte in den Golfstaaten“, das für Sie zum Download bereitsteht.

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