KBA-Zertifizierung unter Berücksichtigung der nationalen, europäischen und internationalen Gesetze wie zum Beispiel Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie Fahrzeugtechnik EWG/EU/ECE (FEE) von Ihren Teilegutachten sowie Genehmigungsobjekten.

Die Intertek ist als Technischer Dienst durch das Kraftfahrtbundesamt benannt und wir zertifizieren Sie. Diese Zertifizierung betrifft das Qualitätsmanagementsystem (QMS) DIN EN ISO 9001 gemeinsam mit der Auditierung Ihrer Teilegutachten, Typgenehmigungen und Genehmigungsobjekte auf Normkonformität gegenüber dem Standard sowie den Regelungen und Gesetzen in der Dokumentation einer CoP-Auskunft.


 Die Grundlage ist die DIN EN ISO_IEC 17021-1-2015-11 mit der DIN EN ISO 9001-2015 sowie den Benennungsregeln (Kategorie C).


 Nur gemeinsam mit einem vollumfänglichen DIN EN ISO 9001 Audit und basierend auf diesem gültigen DIN EN ISO 9001 Zertifikat kann eine Zertifizierung mit Ausstellung einer Bescheinigung sowie der CoP-Auskunft aufgrund der Genehmigungsrelevanten Anforderungen (GRA) des Kraftfahrbundesamt (KBA) erfolgen.


 Die Genehmigungsrelevanten Anforderungen (GRA) ergänzen das Qualitätsmanagementsystem (QMS) DIN EN ISO 9001, welches jedoch zu 100% mit auditiert werden muss und Grundlage der Zertifizierung der Genehmigungsrelevanten Anforderungen (GRA) des Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist.


 Unternehmen, welche Fahrzeuge, Fahrzeugbauteile, selbstständige Einheiten, Systeme oder Produkte herstellen oder vertreiben, nach nationalem/internationalem Straßenverkehrsrecht können per MAB (Merkblatt zur Anfangsbewertung) einen Antrag an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) richten und sich diesen genehmigen lassen. Die vor Ort Auditierung sowie Erstellung der CoP-Auskunft und Einreichung über die E-Typ Datenbank beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in D-Dresden erfolgt entsprechend nach der Freigabe durch das Kraftfahrbundesamt (KBA) für Ihre Teilegutachten, Typgenehmigungen, Genehmigungsobjekte, etc.

 
Im Rahmen der Anfangsbewertung durch das KBA als Genehmigungsbehörde können Sie durch ein geeignetes Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 qualitätssichernde Maßnahmen nachweisen. Nach Erteilung der Typengenehmigung durch das KBA und Aufnahme der Serienfertigung sind nachfolgende Maßnahmen zu Sicherung der Produktkonformität in Übereinstimmung mit den Prüfmustern zwingend notwendig. Nachprüfungen bzw. Produktprüfungen müssen jederzeit durch Entnahme von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen aus der Produktion möglich sein.


Eine Kombination der KBA-Zertifizierung mit weiteren automobilen Regelwerken wie zum Beispiel die IATF 16949 ist ebenfalls möglich.


Intertek ist durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) als Technischer Dienst (TD) benannte Stelle für die Bewertung des Qualitätsmanagementsystems unter Berücksichtigung der Benennungsregeln (Kategorie C). Intertek überprüft im Rahmen der KBA-Benennung, dass Ihr Unternehmen die besonderen Anforderungen des nationalen und internationalen Typgenehmigungs- und Straßenverkehrsrechts erfüllt. Wir bestätigen Ihnen, dass mit einer offiziellen Bescheinigung, die basierend auf dem DIN EN ISO 9001 Zertifikat bis zu drei Jahre Gültigkeit besitzt. Jährliche Überwachungsaudits sind zwingend zur Aufrechterhaltung der KBA-Benennung erforderlich sowie die jährliche Einreichung der CoP-Auskunft.


Die Bescheinigung der Genehmigungsrelevanten Anforderungen (GRA) des Kraftfahrtbundesamt (KBA)  durch Intertek findet international Anerkennung.


Schritte zur KBA-Zertifizierung durch Intertek:

  •  Antragstellung und vertragliche Einigung
  •  Erfolgreiche Einreichung des Merkblatt zur Anfangsbewertung (MAB) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA)
  •  Erfolgreiche Bewertung der Dokumentenprüfung bezüglich DIN EN ISO 9001 und der Anforderungen für die Genehmigungsrelevanten Anforderungen (GRA)
  • Auditierung nach DIN EN ISO 9001 und der Anforderungen für die Genehmigungsrelevanten Anforderungen (GRA) sowie gegebenenfalls Abweichungsmanagement
  • Erteilung des DIN EN ISO 9001 Zertifikat sowie der GRA Bescheinigung mit bis zu dreijähriger Gültigkeit
  • jährliche Überwachungsaudits zum Nachweis der Aufrechterhaltung sowie jährliche Einreichung der CoP-Auskunft

Weitere Informationen zu Genehmigungsrelevanten Anforderungen, dem Merkblatt zur Anfangsbewertung (MAB), Typgenehmigungen, dem Technik Portal, StVZO sowie FEE und ähnlichem für das Kraftfahrtbundesamt relevante Informationen finden Sie unter www.kba.de.

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