Intertek zertifiziert Managementsysteme nach ISO/IEC 27001
Nahezu alle Bereiche unseres täglichen Lebens werden heutzutage
geprägt von elektronischen Medien und Informationen. Daher ist es
zwingend erforderlich, diese Informationen zu schützen. Wichtige Daten
müssen vor unbefugtem Zugriff sowie vor Manipulation oder Beschädigung
geschützt werden. Ebenso müssen Maßnahmen gegen einen möglichen
Datenverlust getroffen werden.
Den heutigen und zukünftigen
Anforderungen an die Informationssicherheit trägt dieses System
Rechnung. Beschrieben wird der Aufbau eines
Informationssicherheits-Managementsystemes von der Erfassung der
sicherheitsrelevanten Geschäftswerte über die Risikenidentifikation und -Einstufung bis zur Planung und Umsetzung geeigneter Vorbeugemaßnahmen
und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Mit einer
Zertifizierung nach ISO 27001:2013 beweisen Sie bestehenden und
potentiellen Kunden, Lieferanten und Aktionären, die Integrität Ihrer
Daten- und Systemsicherheit und Ihr Engagement für
Informationssicherheit
Zur Durchführung von
Zertifizierungsverfahren nach ISO 27001 steht Ihnen unser geschultes
Fachpersonal zur Verfügung. Weltweit bieten wir Ihnen den Zugriff auf
unsere lokalen Ressourcen in den jeweiligen Büros an.
Betreiber kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie,
Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr,
Gesundheit, Wasser, Ernährung, Medien und Kultur, Stadt und Verwaltung,
sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen einen Mindeststandard an
IT-Sicherheit einhalten.
Das am 17. Juli 2015 in Kraft getretene
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
(IT-Sicherheitsgesetz) verpflichtet „Betreiber kritischer
Infrastrukturen“ einen Sicherheitsstandard zu implementieren, konkret
ist das IT-Sicherheitsmanagementsysteme (ISMS) nach ISO/IEC 27001 eine
bewährte Lösung, wie die aktuelle Zertifizierungsnachfrage am Markt
zeigt.
Der IT-Sicherheitskatalog für Strom- und Gasnetzbetreiber
wurde seitens der Bundesnetzagentur bereits veröffentlicht. Strom- und
Gasnetzbetreiber sind verpflichtet, ein
Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gemäß DIN ISO/IEC 27001
sowie dessen Zertifizierung bis zum 31. Januar 2018 durchzuführen.
Für
die weiteren Branchen sind die IT-Sicherheitskataloge noch in der
Umsetzung. Wir unterstützen Sie bei der ISO/IEC 27001 Zertifizierung zur
Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Für wen gilt der IT-Sicherheitskatalog?
Der IT-Sicherheitskatalog gilt für alle Betreiber eines Energieversorgungsnetzes in den Bereichen Strom und Gas; ausgenommen sind nur kleine Betreiber. Im
Fokus stehen die TK- und IT-Systeme, die für den sicheren Netzbetrieb
notwendig sind. Der Netzbetreiber bleibt verantwortlich, auch wenn er
Teilaspekte als Outsourcing in Anspruch nimmt.
Welche Anforderungen sind zu beachten?
Geltungsbereich:
Der Scope muss alle Anwendungen, Systeme und Komponenten enthalten, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sind. Damit sind insbesondere alle Systeme des Netzbetreibers vom Scope erfasst, welche direkt Teil der Netzsteuerung sind, d. h. unmittelbar Einfluss auf die Netzfahrweise nehmen.
ISMS:
Ein Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) ist einzuführen. Zu berücksichtigen ist neben der ISO/IEC 27001 die branchenspezifische Norm ISO/IEC 27019.
Risikoanalyse:
- Schutzziele: Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit
- Schadenskategorien: „kritisch“, „hoch“, „mäßig“
- Einstufung: Komponenten, Systeme und Anwendungen, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sind, als mindestens „hoch“
- Beachtung besonderer Schadensszenarien
- Netzstrukturplan: alle Anwendungen, Systeme und Komponenten des Geltungsbereiches samt Verbindungen insbesondere „Leitsystem/Systembetrieb“, „Übertragungstechnik/Kommunikation“ und „Sekundär-, Automatisierungs- und Fernwirktechnik“
Ansprechpartner IT-Sicherheit:
Der BNetzA muss ein Ansprechpartner gemeldet werden.
Auditierung und Zertifizierung:
Das ISMS muss auditiert und zertifiziert werden. Das Zertifikat muss bis zum 31.01.2018 der BNetzA übermittelt werden
Ordnungsgelder bei Nicht-Einhaltung:
Bei
Verstößen gegen die Bestimmungen des neuen IT-Sicherheitsgesetzes
drohen Bußgelder von bis zu 100.000,- Euro (siehe §14 BSI-Gesetz).
Weitere Forderungen umfassen das Einhalten eines angemessenen
IT-Sicherheitsstandards unter Einhaltung des Standes der Technik.