ISCC Standard für die Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen

Der International Sustainability and Carbon Certification (ISCC) Standard wurde entwickelt, um die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen der Europäischen Erneuerbare Energien Richtlinie (EU RED) sowie der Deutschen Biokraft- und Biostrom-Nachhaltigkeitsverordnungen nachzuweisen. Neben der „Etablierung eines international ausgerichteten, praktikablen und transparenten Systems zur Zertifizierung von Biomasse und Bioenergie“ kann der Standard für die Nachhaltigkeitszertifizierung in den Bereichen Nahrungs- und Futtermittel sowie der chemischen Industrie angewendet werden.

 
Nach einer intensiven Pilotphase wurde der ISCC Standard als erster Standard im Bereich Nachhaltigkeitszertifizierung im Juli 2010 in Deutschland anerkannt (ISCC DE Standard). Die Anerkennung durch die EU-Kommission (ISCC EU Standard) erfolgte im Juli 2011 für alle Arten von Biomasse und Biokraftstoffen weltweit. Nur der ISCC EU Standard erlaubt es Unternehmen, ihre Produkte im gesamten EU Markt zu verkaufen; der ISCC DE Standard ist auf den deutschen Biokraftstoff- und Biostrommarkt beschränkt.

Die folgenden ISCC Prinzipien und Kriterien sollen die nachhaltige Produktion von Biomasse gewährleisten:

  • Kein Biomasseanbau auf Kohlenstoff- oder artenreichen Flächen
  • Biomasseproduktion soll umweltschonend erfolgen
  • Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen
  • Achtung der Menschen-, Arbeits- und Landrechte
  • Einhaltung aller lokalen und internationalen Gesetze
  • Anwendung guter Managementpraktiken

Durch die zusätzliche Anwendung eines Systems für die Rückverfolgbarkeit und Massenbilanz gewährleisten die ISCC Prinzipien die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe entlang der gesamten Lieferkette. Eine Zertifizierung gegen den ISCC Standard ist für folgende Unternehmen möglich:

  • Einzelne landwirtschaftliche Betriebe / Plantagen (freiwillig)
  • Gruppen von landwirtschaftlichen Betrieben / Plantagen (freiwillig)
  • Ersterfasser von Biomasse
  • Warenhäuser / Lagerhäuser oder Logistiknetzwerke / Händler
  • Konversionseinheiten, z.B. Ölmühlen, Biodieselanlagen, Zuckermühlen, Ethanolraffinerien und weitere
  • Endlieferanten, z.B. Mineralölfirmen (freiwillig)

Der Zertifizierungsprozess kann in den folgenden 4 Schritten zusammengefasst werden:

  1. Auswahl einer mit ISCC kooperierenden Zertifizierungsstelle und Abschluss eines Zertifizierungsvertrages, der den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen der Zertifizierung absteckt. Nach einer Online-Registrierung bei ISCC erhalten Sie eine von ISCC vergebene Registrierungsnummer.,
  2. Als Vorbereitung für das Audit ist die Einrichtung eines Auditteams von Vorteil. Es wird empfohlen, vor der Erstzertifizierung ein Voraudit durchzuführen, um eventuell nicht erfüllte ISCC Anforderungen aufzudecken und zu beheben (z.B. Dokumentation).
  3. Während des Zertifizierungsaudits prüft der Auditor die Implementierung der Anforderungen des ISCC Standards (z.B. Qualitätshandbuch, Massenbilanz, etc.). Nach dem Audit erhalten Sie ein erstes Feedback.
  4. Der Auditor schreibt einen ISCC Audit Bericht, der Ihnen zugesendet wird. Nach erfolgreichem Audit erhält Ihr Unternehmen ein ISCC Zertifikat. Wenn Ihr Unternehmen erhebliche Kriterien des ISCC Standards nicht erfüllt, müssen Korrekturmaßnahmen innerhalb von 40 Tagen umgesetzt und durch den Auditor kontrolliert werden.
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