Intertek bietet eine umfangreiche Prüfung, Auditierung, Nachweisführung, Compliance- und Trainingslösungen für Spielzeugsicherheit an, um sicherzustellen, dass Ihr Produkt die Auflagen und Anforderungen der EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie 2009/48/EG erfüllt.
Die allgemeinen Vorschriften der EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie bestimmen, was ein Spielzeug ist, sie erläutern die Anforderungen an die technische Dokumentation und legen die Produktionskontrolle und mehr fest. Chemische Anforderungen der EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie, zu der auch Einschränkungen bezüglich toxischer Elemente, bestimmter Duftstoffe und CMR-Chemikalien gehören, traten zum 20. Juli 2013 in Kraft.
Weiterhin werden in der EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie die Aufgaben und Pflichten von Spielzeugherstellern, Importeuren und Händlern wie folgt dargelegt:
Aufgabe | Hersteller | Autorisierter Vertreter | Importeur | Händler |
---|---|---|---|---|
Technische Dokumentation und Durchführung von Prüfung der Einhaltung und Sicherheit | erforderlich | erforderlich | Ausführung muss gewährleistet sein | erforderlich |
Stichproben vermarkteter Spielzeuge | erforderlich | erforderlich | erforderlich | Nicht erforderlich |
Stellt die Einhaltung bei der Serienproduktion sicher | erforderlich | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
Einhaltung der Kennzeichnung (CE) und Produktidentifikation | erforderlich | erforderlich | Ausführung muss gewährleistet sein | Ausführung muss gewährleistet sein |
Aufbewahrung der technischen Dokumentation | erforderlich | erforderlich | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
Bereitstellung der technischen Dokumentation auf Anfrage | erforderlich | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
Zusammenstellung EK-Konformitätserklärung | erforderlich | erforderlich | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
Hinzufügen von Name und Adresse | erforderlich | erforderlich Für nicht-EU |
erforderlich | Ausführung muss gewährleistet sein |
Aufbewahrung der Konformitätserklärung und Bereitstellung | erforderlich | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
Aufbewahrung der Berichte über Beschwerden, nichtkonforme Spielzeuge und Rückrufe | erforderlich | erforderlich | erforderlich | Nicht erforderlich |
Vermeidung der Gefährdung der Einhaltung während der Lagerung und des Transports | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich | erforderlich | erforderlich |
Dokument in der richtigen Sprache | erforderlich | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
Intertek bietet eine Reihe von Lösungen für die EU-Spielzeugrichtlinie, um Sie dabei zu unterstützen, diese Pflichten zu erfüllen.
Intertek entwickelte iComply™, eine automatisierte Lösung zur Unterstützung der Organisation und Speicherung von technischen Dateien sowie zur Vorbereitung der EU-Konformitätserklärung, die unter der EU-Spielzeugrichtlinie erforderlich ist. Darüber hinaus gehören zu Interteks globalem Netzwerk aus Laboren und Büros in mehr als 100 Ländern je ein Labor in Deutschland, UK, Frankreich. Diese sind durch die Europäische Kommission benannte Stellen, welche EG-Baumusterprüfungen durchführen dürfen.