Anfang Juni 2021 erließ die Europäische Kommission die Richtlinie (EU) 2021/903. Mit ihr werden Grenzwerte für Anilin in bestimmten Spielzeugen in Anhang II Anlage C der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG aufgenommen.
Ziel ist die Begrenzung des als karzinogen (Kategorie 2) und mutagen (Kategorie 2) eingestuften Anilin in Spielwaren. Anilin kommt häufig in Farbstoffen für Textilien, Leder oder Fingerfarben vor.
Diese Begrenzung wird durch die Aufnahme von Anilin in Anhang II Anlage C der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG für Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, oder in anderem Spielzeug, das in den Mund genommen werden soll, umgesetzt.
Die neuen Anforderungen an Anilin lauten wie folgt:
Stoff | CAS-Nr. | Grenzwert | ||
Anilin | 62-53-3 | 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung in Textilmaterialien für Spielzeug und Ledermaterialien für Spielzeug | 10 mg/kg als freies Anilin in Fingerfarben | 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung in Fingerfarben |
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 4. Dezember 2022 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Die neuen Anforderungen werden von den Mitgliedstaaten ab 5. Dezember 2022 angewendet!
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