Der Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vorgeschrieben, die empfiehlt, für jedes kosmetische Mittel ein Produktinformationsdossier (PID) zu erstellen, bevor es auf den europäischen Markt gebracht wird.
Eines der Hauptelemente des DIP ist der Bericht über die Sicherheit kosmetischer Mittel (Cosmetic Product Safety Report, CPSR), erwähnte in Artikel 10(1):
„Zum Nachweis der Konformität des kosmetischen Mittels mit Artikel 3 stellt die verantwortliche Person vor dem Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels sicher, dass das kosmetische Mittel eine Sicherheitsbewertung auf der Grundlage der maßgeblichen Informationen durchlaufen hat und ein Sicherheitsbericht für das kosmetische Mittel gemäß Anhang I erstellt worden ist. "Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Möchten Sie die Anforderungen der Verordnung erfüllen?
Intertek bietet Ihnen Lösungen an, die Ihnen helfen, die notwendigen Informationen für die Sicherheitsbewertung zu sammeln und den Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (Cosmetic Product Safety Reports, CPSR) zu erstellen.
Der Bericht über die Sicherheit kosmetischer Mittel (CPSR)
Gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss der Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel "mindestens" die folgenden Elemente enthalten:
KOSMETISCHER SICHERHEITSBERICHT: Teil A: Es ist beabsichtigt, die Daten zu sammeln, die zur Begründung der Sicherheit des kosmetischen Mittels erforderlich sind.
- Quantitative und qualitative Formel des kosmetischen Produkts
- Physikalisch-chemische Eigenschaften und Stabilität des kosmetischen Mittels
- Mikrobiologische Qualität
- Verunreinigungen, Spuren, Informationen über das Verpackungsmaterial
- Normaler und vernünftigerweise vorhersehbarer Gebrauch
- Exposition gegenüber dem kosmetischen Mittel
- Exposition gegenüber Stoffen
- Toxikologische Profile von Substanzen
- Unerwünschte Reaktionen und ernste unerwünschte Reaktionen gemeldet
KOSMETISCHER SICHERHEITSBERICHT: Teil B: Dies ist die eigentliche Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels.
- Schlussfolgerung der Evaluation
- Warn- und Bedienungsanleitung auf dem Etikett
- Argumentation
- Referenzen des Evaluators und Genehmigung von Teil B.
Die Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels, wie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 definiert, wird von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter durchgeführt. Dank dieser Teams von Toxikologen kann Intertek Ihnen helfen.
Intertek kann Sie während der F&E-Phase unterstützen, indem sie Vorabbewertungen Ihrer kosmetischen Formulierungen durchführt. Das Hauptziel dieser Vorbeurteilungen besteht darin, zu überprüfen, ob die für jeden Inhaltsstoff berechneten Sicherheitsmargen akzeptabel sind. Sie ermöglichen es uns auch, Sie bei den notwendigen analytischen oder klinischen Tests zu begleiten, um die Sicherheit Ihres Produkts zu gewährleisten.