Dienstleistungen zur Einhaltung der Vorschriften bei besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC).

Besonders besorgniserregende Substanze


Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stuft bestimmte alte und neue Substanzen als besonders besorgniserregende Substanzen (SVHC) ein. Die Liste umfasst mit der jüngsten Ergänzung im Januar 2023 um 9 Stoffe nun insgesamt 233 SVHCs. (Liste)

Aktuelle Ergänzungen der ECHA-Liste zu SVHCs hier.

Sobald eine Substanz in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen wurde, sind Hersteller und Importeure nach der EU-REACH-Verordnung verpflichtet, das Vorhandensein dieser Substanz unverzüglich zu melden. Nach Artikel 33 (1) der REACH-Verordnung haben Hersteller und Importeure von Artikeln (Produkten) ihre Kunden zu informieren, wenn Produkte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) mit einem Gewichtsanteil von über 0,1 % enthalten. Darüber hinaus müssen sie Informationen für eine sichere Verwendung des Produkts zur Verfügung stellen.

SVHC-Konformität und Offenlegungspflichten nach REACH-Verordnung:

  • Prüfung, ob Produkte SVHCs mit einem Gewichtsanteil von über 0,1 % enthalten
  • Information über das Vorhandensein von SVHCs in Produkten innerhalb von 45 Tagen nach Aufforderung durch Verbraucher oder Kunden
  • Gewährleistung von Umweltkonformität und Produktsicherheit

SVHC-Dienstleistungen nach REACH-Verordnung

Intertek bietet Test-, Beratungs- und Bewertungsdienstleistungen zur Einhaltung der Bestimmungen zu besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) an. Mit einem Netzwerk von Büros und Laboratorien in über 100 Ländern unterstützt unser Expertenteam Unternehmen bei ihren Bemühungen um REACH-Konformität.


Factsheets:

EU REACH Regulation 
REACH SVHC Checkliste

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