Intertek kann Ihre neuen bzw. vorhandenen Chemikalien erfolgreich durch den Registrierungs- und Meldungsprozess von Eurasia-REACH führen.
In 2017 hat die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU), bestehend aus Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan, die sogenannte „Technical Regulation of Eurasian Economic Union on Safety of Chemical Products - TR EAEU 041/2017“ (auch als Eurasia-REACH bezeichnet) verabschiedet...
Ab 2. Juni 2021 müssen Importeure und Hersteller chemischer
Produkte die Technische Verordnung zur Sicherheit chemischer Produkte (TR EAEU
041/2017) einhalten. Die TR EAEU 041/2017 legt verbindliche Anforderungen für
chemische Stoffe, Gemische oder andere chemische Produkte fest, die in
EAEU-Staaten in Verkehr gebracht werden sollen (d. h. Anforderungen an die
Sicherheit chemischer Produkte, Konformitätsbewertungen, Produktidentifikation
und Kennzeichnung und Terminologie).
Eurasia-REACH deckt alle Arten chemischer Stoffe ab, mit
Ausnahme der in Anhang I der Verordnung aufgeführten Stoffe. Darüber hinaus
enthalten andere Anhänge Informationen zu zulässigen Abweichungen im Gehalt an
gefährlichen Chemikalien in Produkten, in der Struktur des
Chemikaliensicherheitsberichts, im Höchstgehalt an eingeschränkten Stoffen in
Produkten und im Antragsformular für die staatliche Registrierung chemischer
Produkte.
Eurasia-REACH verlangt von Unternehmen, dass sie
Registrierungen ihrer chemischen Substanz(en) bei einer Behörde eines
Mitgliedstaats innerhalb der EAEU einreichen. Die Art der Registrierung hängt
davon ab, ob die Chemikalie neu oder vorhanden ist. Vorhandene Stoffe erhalten
eine individuelle Registrierungsnummer, neue Stoffe erfordern ein zusätzliches
Meldeverfahren.
Chemikalieninventar
Die zuständigen Behörden der EAEU erstellen derzeit ein
Inventar vorhandener Substanzen. Die bisher bekannte Frist 1. Mai 2020, um das
Inventar in allen EAEU-Ländern fertigzustellen, wurde nun auf 1. August 2020
verschoben. Für Unternehmen ist es wichtig sicherzustellen, dass ihre
Chemikalien im Inventar aufgeführt sind, indem sie ihre vorhandenen Substanzen melden.
Eine Inventarmeldung besteht aus dem Ausfüllen eines Formulars mit
grundlegenden Informationen zu bereits vorhandenen Stoffen.
Für ausländische Unternehmen
Unternehmen außerhalb der EAEU, die beabsichtigen, ihre
chemischen Substanzen auf den EAEU-Markt zu bringen, können ihre vorhandenen
chemischen Substanzen dem Inventar vorlegen und sich später über einen
sogenannten „Nominated Representative“ registrieren lassen.
Wir helfen Ihnen durch den EAEU-REACH-Prozess!
Intertek bietet die erforderlichen Lösungen aus einer Hand,
um Registrierungs-, Test- und Dokumentationsanforderungen von Eurasia-REACH zu
erfüllen.
Wir bieten Herstellern, Lieferanten und Anwendern von Industrie-, Handels- und Verbraucherchemikalien folgende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Chemikalien-Meldung:
- Entwicklung von Registrierungs-/Meldungsstrategien
Beratung vor und nach der Meldung
- Auflistung der Stoffe in der Chemikalieninventarliste
- Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
- Erstellung / Registrierung von Sicherheitsdatenblättern
- Eurasia-REACH-Alleinvertretung
- Vorbereitung und Einreichung von Registrierungsdossiers
- Vorbereitung und Einreichung von Meldungen über neue Stoffe
- weitere Überwachung des Registrierungs-/Meldungsstatus