Unser Expertenteam kann Ihnen globale regulatorische und technische Unterstützung bieten, um Sie bei der Erfüllung der Giftnotrufzentrale Verpflichtungen im Rahmen der CLP-Verordnung zu unterstützen und eine Meldung gefährlicher Gemische an die Giftnotrufzentrale zu gewährleisten, damit Sie im Notfall besser reagieren können.

Die benannten Stellen (Giftnotrufzentralen) sind dafür verantwortlich, relevante Informationen über gefährliche Gemische zu sammeln, um in gesundheitlichen Notfällen wie Vergiftungsfällen medizinischen Rat geben zu können. Artikel 45 der CLP-Verordnung beschreibt die Meldepflichten für Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche chemische Gemische auf dem EU-Markt in Verkehr bringen wollen.

Da die Notifizierungssysteme und Informationsanforderungen in den verschiedenen EU-Ländern uneinheitlich waren, wurde ANHANG VIII der CLP-Verordnung eingeführt, um dieses Problem zu lösen. Mit dieser Aktualisierung sollen das Format und die gefährlichen Informationen, die den benannten Stellen vorgelegt werden müssen, harmonisiert werden, um die Reaktion der Giftnotrufzentralen zu verbessern.

Was ist erforderlich?

  • Zuweisung eines Eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI) Code
  • Bereitstellung der vollständigen chemischen Zusammensetzung und der toxikologischen Daten
  • Die Produktkategorisierung muss gemäß dem neuen EU-Produktkategorisierungssystem (Eu PCS) vorgenommen werden.
  • Bereitstellung von Informationen zu Produktetiketten und Sicherheitsdatenblättern
  • Angaben zum Einreicher
  • Sonstige Informationen (z. B. Verpackungs- und Vertriebsinformationen können erforderlich sein

Die erforderlichen Informationen müssen über das PCN-Portal oder direkt bei den von den Mitgliedstaaten benannten Stellen eingereicht werden, bevor das Produkt auf den EU-Markt gebracht wird. Die Unternehmen sollten sich der bevorstehenden Fristen für die Meldung ihrer Produkte bewusst sein:

•    Januar 2021 - Gemische für gewerbliche und private Verwendung
•    Januar 2024 - Gemische für die industrielle Verwendung 
•    Januar 2025 - die Verordnung gilt für alle Produkte 


Werden die erforderlichen Informationen nicht fristgerecht eingereicht, führt dies zur Nichteinhaltung der Vorschriften, zu Geldstrafen oder zum möglichen Verbot eines Produkts vom Markt.

Unser globales Expertenteam verfügt über fundierte Kenntnisse der Meldevorschriften für Giftnotrufzentralen und der einschlägigen Rechtsvorschriften, um Ihr Chemikalienportfolio zu analysieren und Sie bei der Meldung gefährlicher Gemische zu unterstützen. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um alle erforderlichen Informationen für die elektronische Einreichung zusammenzustellen, damit unsere Kunden sich keine Sorgen machen müssen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

•    Portfolio-Screening für Verwendungszwecke und deren Meldefristen
•    Bündelung des Portfolios für Gruppen-/Einzelanmeldungen
•    Beantragung und Zuweisung von UFI-Codes
•    Screening auf fehlende Notifizierungsinformationen, z.B. Gemisch im Gemisch Informationen
•    Datenerfassung durch Kommunikation mit Lieferanten außerhalb der EU
•    Vorbereiten und Einreichen der Meldung
•    Aktualisierung von Meldungen
•    Strategische und regulatorische Beratung zur bestmöglichen Erfüllung der Verpflichtungen

 

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