Interteks Palette an REACH-Dienstleistungen bietet umfassende Lösungen zur Sicherstellung der REACH-Konformität.

Nicht in der EU (Europäische Union) ansässigen Herstellern ist es nicht gestattet, REACH-Registrierungsdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. Gemäß Artikel 8 der REACH-Verordnung können Hersteller mit Sitz außerhalb der EU jedoch einen „Alleinvertreter“ beauftragen, der die Registrierungsanforderungen in ihrem Auftrag erfüllt.

Intertek verfügt über langjährige Erfahrung als Vertreter für zahlreiche Unternehmen weltweit. Die Dienstleistungen beinhalten die erforderliche rechtliche Präsenz und Vertretung in der EU einschließlich der Vertretung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die fachliche Abwicklung der REACH-Vorregistrierung und der REACH-Registrierung sowie die Übermittlung von Informationen an die EU zur Erfüllung der REACH-Anforderungen des Unternehmens. Ganz gleich, ob Ihr Unternehmen zum ersten Mal auf dem EU-Markt tätig ist oder ob Sie einen Wechsel des Alleinvertreters in Betracht ziehen, bieten wir Ihnen eine umfassende Dienstleistungen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Alleinvertreterdienstleistungen für die REACH-Vorregistrierung:

  • Rechtliche Präsenz in der Europäischen Union zur Vertretung im Vorregistrierungs/Registrierungsprozess
  • Sammeln und Einreichen von Vorregistrierungsdaten für jeden Stoff
  • Weltweite REACH-Kompetenz zur technischen Unterstützung bei der Registrierung
  • Einreichung der Vorregistrierung von Chemikalien gemäß Verordnung 1907/2006 (REACH-Verordnung)
  • Ständige beratende Unterstützung in allen REACH-bezogenen Fragen bis zur Vorregistrierung
  • Direkter Zugriff auf Interteks REACH-Expertenhelpdesk
  • Unbegrenztes Q&A-Angebot für REACH-bezogene Fragen
  • Zeitnahe Informationen (Information Change Notices – ICN) über Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen oder Branchenvorschriften zur REACH-Verordnung
  • Übermittlung von Informationen zu Chemikalien an die EU und an das Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF)
  • Vertretung im SIEF
  • Unternehmensschulungen und beratende Unterstützung

  • Erweiterte Alleinvertreterdienstleistungen zur REACH-Registrierung:
     
  • Ständige Erreichbarkeit von REACH-Experten bei Fragen im Zusammenhang mit der REACH-Registrierung
  • Teilnahme am SIEF einschließlich Kommunikation und Abstimmung mit SIEF-Mitgliedern
  • Austausch und Bewertung von Daten
  • Verhandlung mit Mitgliedern des SIEF und des Konsortiums
  • Einreichen von Registrierungsanträgen
  • Zusammenstellung und Einreichen technischer Dossiers
  • Erstellung und Einreichen REACH-konformer Sicherheitsdatenblätter (SDS)
  • Erstellung und Einreichen von Stoffsicherheitsberichten (CSR) - falls erforderlich
  • Autorisierte Verhandlungen mit der ECHA
  • Gespräche auf hoher Ebene über Risikobewertungen und die Verwendung von Informationen
  • Information der ECHA über die Menge der hergestellten/eingeführten Produkte und zugehörige Risikobeurteilungen
  • Weitergabe von Informationen über Stoffe an nachgeschaltete Anwender
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