Gesetzliche Aktualisierung zum Export von Kosmetikartikeln nach Saudi-Arabien und Katar
Saudi-Arabien: Produktklassifizierung
Die Saudi Food and Drug Authority (SFDA) hat die endgültige Version des Leitfadens für die Produktklassifizierung veröffentlicht. Die Anmerkungen von Industrie und Intertek be3rücksichtigt diese endgültige Version überwiegend.
Der Status der Produkte und Inhaltsstoffe stimmt jetzt mit der EU-Richtlinie und GSO 1943 überein, bis auf:
- Zusätzliche Einschränkungen/Verbote für die folgenden Inhaltsstoffe: Triclosan, Vitamin A, Schwefel, Urea, Zinkoxid, AHA
- Alkoholische Handdesinfektionsmittel: Diese Produkte sind jetzt als Gesundheitsprodukte eingestuft (die Richtlinien sind ebenfalls auf der SFDA Webseite verfügbar). Registrierungen für diese Produkte müssen ab sofort der SFDA zur Erfassung übermittelt werden.
Katar (QGOSM): Neue Anforderungen für die Zollabfertigung von zwei Kosmetikprodukttypen
Die Qatar General Organization for Standards and Metrology verschärfte die Konformitätskontrollen für die folgenden zwei Kosmetikprodukttypen:
- Shampoo
- Schwarzer Henna
Ab dem 1. Juli 2012 muss jeder Warensendung, die Shampoo oder schwarzen Henna enthält, ein Konformitätsnachweis beigefügt werden. Konformitätsnachweise sind Prüfberichte eines unabhängigen akkreditieren Unternehmen wie Intertek. Es gilt die Einhaltung der unten angegebenen Bestimmungen nachzuweisen.
- Paraphenyldiamin (PPD) in Henna (und in Haarfärbemitteln): maximal 6%
- 1,4 Dioxan: maximal 10 ppm in Shampoo