Als akkreditiertes Labor bieten wir im Rahmen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV.) zahlreiche Dienstleistungen von der Probennahme bis zur Wasser- und Trinkwasser-Analytik an.

Die geänderte Trinkwasserverordnung zieht durch die Präzisierung und Verschärfung der bis dahin geltenden Vorschriften weitreichende Konsequenzen nach sich.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen:

  • Legionellen (Legionella spec.) wurden bisher nur im Warmwasser öffentlicher Gebäude (Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, etc.) untersucht. Jetzt müssen gem. §14 (3) TrinkwV alle großtechnischen Wassererwärmungsanlagen, die Warmwasser zu gewerblichen Zwecken abgeben, auf Legionellen untersucht werden. Damit sind u.a. alle Vermieter bzw. Mietobjekte von der Neuregelung betroffen.
  • Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist gemäß allgemein anerkannter Regeln der Technik eine Anlage mit einem Warmwasserspeicher von mind. 400 l und/oder mit Versorgungsleitungen, die einen Inhalt von mindestens 3 l Wasser zwischen dem Speicher und der Zapfstelle haben.
  • Untersuchungspflicht besteht nach heutigem Stand der Ausführungsbestimmungen jährlich und betrifft Einrichtungen, bei denen es zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt. Dies ist zum Beispiel eine Dusche oder auch ein Brausekopf in der Badewanne.
  • Es besteht eine Bringschuld, d.h. alle Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Auch die Untersuchung auf Legionellen ist selbsttätig zu veranlassen. Eine Aufforderung durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht. Unterbleibt die Meldung und Untersuchung vorsätzlich oder fahrlässig, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sollte es eine Legionellen-Infektion zur Folge haben.
  • Die Ergebnisse müssen dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Auch der betroffene Mieter/die betroffenen Mieter muss/müssen über das Ergebnis informiert werden.
  • Die Probenahme und Untersuchung darf laut TrinkwV nur von akkreditierten und als Trinkwasserlabor gelisteten Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
  • Die Listung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden (in Bayern z.B. das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, LGL)

Intertek verfügt in Deutschland seit vielen Jahren über ein anerkanntes und beim LGL gelistetes Trinkwasserlabor. Als solches ist es u. a. auf die Legionellen-Untersuchung von Trinkwasser spezialisiert. Sie erhalten durch unsere Experten Beratung, Probennahme und Untersuchung gemäß der neuen Trinkwasserverordnung - individuell auf das betreffende Objekt angepasst.

Auch unser Standort in Linden ist eine anerkannte Trinkwasser-Untersuchungsstelle (gelistet beim Hessischen Sozialministerium), allerdings führen wir dort keine Legionellen-Untersuchungen durch.

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