In der Europäischen Union gelten komplexe Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Intertek verfügt über das erforderliche Know-how, um Sie auf diesem Gebiet zu unterstützen.
Die Vorschriften für gefährliche Stoffe finden sich in der Verordnung 67/548/EWG und deren Änderungen. Vorschriften für gefährliche Zubereitungen legt die Verordnung 1999/45/EG - zuletzt geändert durch 2006/8/EG - fest. Nach den geltenden Rechtsvorschriften hat jeder, der einen Stoff auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, eine Selbsteinstufung des Stoffes vorzunehmen, wenn es keine EU-einheitliche Einstufung gemäß Anhang I gibt.
Dienstleistungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen in der EU
Die Experten von Intertek verfügen über fundiertes regulatorisches und ökotoxikologisches Know-how. Sie können für jeden Stoff und jede Zubereitung die entsprechenden Vorschriften für Einstufung und Kennzeichnung bestimmen.
Dienstleistungen zur Einstufung und Kennzeichnung
- Dienstleistungen für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung)
- Dienstleistungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien im Bereich der Konsumgüter
- Globales Harmonisiertes System (GHS)
- Dienstleistungen zur Gefahrenkommunikation