Intertek hat unzählige Unternehmen bei der Erfüllung der europäischen Produktrichtlinien zur CE-Kennzeichung unterstützt. Wir führen und begleiten Sie durch alle Schritte des Prozesses von der Produktprüfung über die Erstellung der technischen Unterlagen bis zur Konformitätserklärung.
Bevor Ihre Produkte auf dem europäischen Markt verkauft werden können, müssen sie die Anforderungen der entsprechenden europäischen Produktrichtlinien erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen. Als Hersteller oder Importeur, falls der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat, müssen Sie als Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung immer eine einwandfreie Dokumentation bereithalten. Diese muss zeigen, dass das Produkt die Anforderungen der entsprechenden Richtlinien erfüllt. Dies beinhaltet:
- Technische Dokumentation, um zu zeigen, dass das Produkt die notwendigen Anforderungen erfüllt und damit die Konformität der entsprechenden Richtlinie eingehalten wird. Die Technischen Unterlagen müssen einen Prüfbericht für das Produkt, Konstruktionszeichnungen und eine Gebrauchsanweisung enthalten. Manche Richtlinien verlangen außerdem eine Gefahrenanalyse.
- Eine "Konformitätserklärung", in der Sie erklären, dass Ihr Produkt die Anforderungen der entsprechenden Richtlinie erfüllt.
- Gemäß manchen Richtlinien müssen Sie außerdem ein spezielles Zertifikat von einer "Benannten Stelle" - einer von der europäischen Union anerkannte Prüfstelle für die jeweilige Richtlinie - bereithalten.
Bringen Sie an Ihrem Produkt eine CE-Kennzeichnung an, bedeutet dies, dass Sie für die Behörden bescheinigen, dass das Produkt die EU-Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich kein Gütesiegel (Qualitätszeichen), sondern dokumentiert die Einhaltung der gesetzlich zulässigen Mindestanforderungen. Die CE-Kennzeichnung stellt keinerlei Nachweis einer unparteiischen Prüfung dar und sollte nicht mit einem unabhängigen Zertifizierungszeichen verwechselt werden.
Status als Benannte Stelle
Intertek besitzt vier Benannte Stellen in der EU, die sich in Deutschland, Schweden und Großbritannien befinden. Wir haben das Know-how und die Expertise, nach vielen Richtlinien zu prüfen, u. a.:
- ATEX-Richtlinie
- Bauprodukte-Verordnung (CPR)
- ErP-Richtlinie
- Niederspannungsrichtlinie
- EMV-Richtlinie
- Gasgeräterichtlinie
- IVD-Richtlinie
- Funkgeräterichtlinie (RED)
- Lärmschutzrichtlinie (OND)
- Medizinprodukte-Verordnung (MDR)
- Maschinenrichtlinie
- Personenschutzausrüstungs-Richtlinie (PPE)
- RoHS-Richtlinie
- Spielzeugrichtlinie (Toy Directive)
Der CE-Kennzeichnungsprozess
Das Durchlaufen des CE-Kennzeichnungsprozesses muss nicht kompliziert sein. Täglich führen wir Hersteller, Exporteure, Importeure und Händler durch alle Schritte des CE-Kennzeichnungsprozesses von der Produktprüfung über die Erstellung der technischen Unterlagen bis zur Konformitätserklärung zur Entwicklung eines Überwachungs- und Berichtssystems. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung, um den gesamten EU-Markt schnell und wirtschaftlich zu erreichen.