Die Experten von Intertek können Ihnen dabei helfen, die Anforderungen der türkischen REACH-Verordnung (KKDIK) im Rahmen des Vorregistrierungs- und Registrierungsprozesses erfolgreich zu erfüllen.

Die neue türkische REACH-Verordnung (KKDIK) verpflichtet Unternehmen zur Vorregistrierung und Registrierung von Stoffen, die entweder als solche oder in Gemischen oder in Erzeugnissen mit beabsichtigter Freisetzung, in Mengen von mindestens einer Tonne pro Jahr in der Türkei hergestellt oder in Verkehr gebracht werden.

Nichttürkische Hersteller und Formulierer, die Chemikalien in die Türkei exportieren, können einen Alleinvertreter (Only Representative, OR) benennen, der die KKDIK-Registrierung und die CLP-Meldung im Namen ihrer türkischen Importeure einreicht.

Am Samstag, den 23. Dezember 2023, hat das türkische Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel offiziell eine Änderung der KKDIK-Verordnung veröffentlicht, die auch die Details zur Verlängerung der Registrierungsfrist enthält. Die Registrierungsfrist wurde je nach Mengenbereich und Gefahrenkategorie um insgesamt sieben Jahre verlängert, und zwar wie folgt:

  • Verlängerung um 3 Jahre (bis 31. Dezember 2026):
    • für Stoffe, die in Mengen von mehr als 1000 Tonnen pro Jahr (tpa) hergestellt/importiert werden;
    • für Stoffe, die in Mengen von 100-1000 tpa hergestellt/importiert werden und als Aquatisch Akut 1 und Aquatisch Chronisch 1 eingestuft sind; und
    • für Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 tpa hergestellt/importiert werden und die als CMR-Kategorie  1A/1B eingestuft sind
  • 5 Jahre Verlängerung (bis 31. Dezember 2028):
    • für Stoffe, die zwischen 100-1000 tpa hergestellt/importiert werden
  • 7 Jahre Verlängerung (bis zum 31. Dezember 2030):
    •  für Stoffe, die zwischen 1-100 tpa hergestellt/importiert werden

Dienstleistungen zur türkischen Chemikalienverordnung

Die globalen Experten von Intertek können Sie Schritt für Schritt bei der Einhaltung der türkischen REACH-Verordnung (KKDIK) unterstützen.  Unsere regulatorischen Dienstleistungen umfassen:

  • KKDIK-Alleinvertreter für die Türkei: Intertek kann als türkischer Alleinvertreter gemäß Artikel 9 der KKDIK-Verordnung über unsere juristische Person Intertek Türkiye agieren.
  • KKDIK-Vorregistrierung: Intertek kann in Ihrem Namen Stoffvorregistrierungen über das KKS-System einreichen
  • Einstufungs- und Kennzeichnungsanmeldung: Intertek kann die Meldung der Einstufung und Kennzeichnung bei der zuständigen türkischen Behörde vorbereiten und einreichen, um das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu erstellen.
  • KKDIK-Registrierung: Intertek kann die vollständige Registrierung oder die Mitgliederregistrierung in Ihrem Namen vorbereiten und einreichen und Sie bei der Überwachung/Kommunikation der SIEF-Aktivitäten unterstützen.
  • Sicherheitsdatenblatt: Interteks Experten, die gemäß ANHANG XVIII des KKDIK zertifiziert sind, erstellen, prüfen und zertifizieren Sicherheitsdatenblätter in türkischer Sprache.
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